Überblick der Haustypen nach der neuen EnEV

Energieeinsparverordnung

Seit dem 01.04.2016 liegt die geltende Fassung der Energieeinsparverordnung vor und eine weitere Novelle ist zu erwarten. Das Einreichdatum des Bauantrags ist relevant für die Anforderungswerte des Bauobjekts. (Vorsicht: KfW-Förderniveaus beziehen sich auf das Datum der Stellung der jeweiligen Anträge).
Die Obergrenze für den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung wurde gegenüber dem Referenzgebäude um 25% abgesenkt. Der Transmissionswärmeverlust H‘t des auszuführenden Gebäudes, darf den entsprechenden Wert des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Die Berechnung des zul. Jahresprimärenergiebedarfs wird über ein entsprechendes Referenzgebäude mit gleicher Geometrie, Ausrichtung und Gebäudevolumen bestimmt. Die Dämmwerte der Außenbauteile und die Anlagentechnik des Referenzgebäudes sind in der EnEV festgelegt. Die Berechnung kann über die DIN 18599 (seit EnEV 2007 für Nichtwohngebäude festgelegtes Verfahren) bzw. über die bekannte Methode nach DIN 4108 Teil 6 in Verbindung mit DIN V 4701 erfolgen. Der zulässige Transmissionswärmeverlust ergibt sich aus fünf gebäudetypisierten Festwerten bzw. dem Referenzgebäude.

Plus-Paket

  • Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
  • Ein stationäres Batteriesystem (Stromspeicher)
  • Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Eine Visualsierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface

Weiterführende Informationen finden Sie auf dem Merkblatt „Energieeffizient Bauen (153)“ der KfW 

KfW Effizienzhausniveaus ab dem 01.04.2016

Die Effizienzstandards blieben von der Verschärfung zum 01.01.2016 unberührt, da sie sich weiterhin auf das Referenzgebäude nach EnEV 2014 beziehen.

KfW-Effizienzhaus 55

QP (Jahres-Primärenenergiebedarf)
max. 55% des Referenzgebäudes

Ht‘ (Transmissionswärmeverlust)
max. 70% des Referenzgebäudes

KfW-Effizienzhaus 40

QP (Jahres-Primärenenergiebedarf)
max. 40% des Referenzgebäudes

Ht‘ (Transmissionswärmeverlust)
max. 55% des Referenzgebäudes

KfW-Effizienzhaus 40 PLUS

QP (Jahres-Primärenenergiebedarf)
max. 40% des Referenzgebäudes

Ht‘ (Transmissionswärmeverlust)
max. 55% des Referenzgebäudes

Passivhausstandard

Unter einem Passivhaus wird in der Regel ein Gebäude mit einer Lüftungsanlage verstanden, welches aufgrund seiner guten Wärmedämmung keine klassische Heizung benötigt. Genauer betrachtet beschreibt der Begriff einen Energiestandard für Gebäude. Die präzise Definition lautet: „Ein Passivhaus ist ein Gebäude, in welchem die thermische Behaglichkeit (ISO 7730) allein durch Nachheizen oder Nachkühlen des Frischluftvolumenstroms, der für ausreichende Luftqualität (DIN 1946) erforderlich ist, gewährleistet werden kann – ohne dazu zusätzlich Umluft zu verwenden.“

Diese Häuser werden „passiv“ genannt, weil der überwiegende Teil des Wärmebedarfs aus „passiven“ Quellen gedeckt wird, wie Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen und technischen Geräten. Das Ergebnis ist ein hoher Wohnkomfort, gekoppelt mit einem niedrigen Energieverbrauch.

Das Passivhaus Institut Darmstadt definiert ein Passivhaus mit folgenden Kriterien:

  • Jahresheizwärmebedarf ≤ 15 kWh/(m²a)
  • Primärenergiebedarf ≤ 120 kWh/(m²a)
    (inkl. aller elektrischen Verbraucher)
  • Luftdichtigkeit n50 ≤ 0,60/h
  • U-Wert Dach ≤ 0,15 W/(m²K)
  • U-Wert Außenwand ≤ 0,15 W/(m²K)
  • U-Wert Bodenplatte ≤ 0,15 W/(m²K)
  • U-Wert Fenster ≤ 0,8 /(m²K)
  • in der Gesamtheit wärmebrückenfrei
  • kein aktives Heizsystem
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ≥ 75 %